Behandlungsangebot

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Nach dem Heilpraktikergesetz gibt es Einschränkungen für Heilpraktiker bei der Behandlung psychischer Störungen. So bleibt die Behandlung von schweren psychischen Störungen den niedergelassenen Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten. Das betrifft z.B. Schizophrenie, akute Psychosen, schwere Depressionen und alle die medizinischen Indikationen, bei denen Medikamente für den Heilungsprozess erforderlich sind. Außerdem muss eine mögliche körperliche Ursache vor Behandlungsbeginn fachärztlich abgeklärt sein.

Unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgrenzung darf ich als Heilpraktiker alle davon nicht betroffenen Störungsbilder behandeln. Wichtig erscheint mir an dieser Stelle, dass viele Menschen in ihren persönlichen Zielen Begleitung und Unterstützung suchen; sie möchten weniger belastenden Stress im Tagesablauf, Hilfe bei der Bewältigung von Lebenskrisen und bei der Verarbeitung von Schicksalsschlägen, Prüfungen bestehen und sich von belastenden Gewohnheiten verabschieden.

Ein weiterer Unterschied zu den Fachärzten für Psychiatrie und Psychologischen Psychotherapeuten besteht in der Abrechnungsform. Der größte Teil meiner Behandlungen erfolgt über private Abrechnung, eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist bis auf wenige Ausnahmefälle nicht möglich.

Vorteile für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker ergeben sich durch eine vielfältigere Behandlung mit alternativen Behandlungsmöglichkeiten, da nicht alle Therapieformen über die Krankenkassen abrechenbar sind. Ein weiterer entscheidender Vorteil für meine Klienten ist eine zeitnahe Terminvergabe ohne lange Wartezeit. Eine Therapiestunde bei mir umfasst 60 Minuten.